Die optische Strahlenbelastung wurde jetzt von der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) neu bewertet.
Das hat Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung.
Damit sind die Voraussetzungen für einen unternehmens-, länder- und branchenübergreifenden
Daten- und Warenverkehr entlang der Wertschöpfungskette gegeben.
Eintragung Amtsgericht Mannheim im Handelsregister B 331872.
Herr Jens Rimmler · Heidelberg · 14.06.1979
Es gilt der neue Staubgrenzwert von 1,25 mg/m3.
So schaffen Sie den neuen Grenzwert!
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